Am 26. Juni 2003 gab der Geschäftsführende Sekretär des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) eine amtliche Mitteilung heraus. Diese unterrichtete über die Aufforderung der Zwischensitzung über das mehrjährige Arbeitsprogramm der Konferenz der Vertragsparteien bis 2010 an „Vertragsparteien, andere Regierungen, indigene und ortsansässige Gemeinschaften und entsprechende Organisationen, ihre Ansichten bezüglich der Verfahren, der Natur, des Umfangs, der Elemente und der Modalitäten einer internationalen Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich" an das Sekretariat des CBD einzureichen. Diese Informationen wurden vom Geschäftsführenden Sekretär zusammengestellt und der zweiten Sitzung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe, ohne Einschränkung der Teilnahme, für Zugang und Vorteilsausgleich, die vom 1. bis 5. Dezember 2003 abgehalten wurde, vorgelegt.

Antwort der UPOV auf die amtliche Mitteilung des Geschäftsführenden Sekretärs des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD)
vom 26. Juni 2003

(Dokument C/37/21, Anlage III)

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